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SCHWEIZ: Der Benchmark-Hypothekenzins wird steigen. Wird die Miete auch steigen?


Laut UBS soll im März die erste Aufwärtsanpassung auf 1,50 % erfolgen. Und es wird nicht die einzige sein!


ZÜRICH - Der Leitzins könnte bald steigen und dies wäre ein Novum in der Geschichte dieses Instruments: Gemäss einer heute von UBS veröffentlichten Analyse wird er im Laufe des Jahres 2023 zweimal steigen. Für Mieter stehen daher potenzielle Mieterhöhungen an Übrigens: Bis 2025 ist die Rede von einer Steigerung um 20 %.


Der quartalsweise veröffentlichte Referenzzins dient der Anpassung der Mieten an den Markt. Berechnet in Viertelprozentpunkten basiert er auf einem durchschnittlichen Zinssatz für Schweizer Hypothekarkredite, gewichtet nach dem Kreditvolumen. Seit September 2008 ist sie bundesweit vereinheitlicht und ersetzt die bisher in den einzelnen Kantonen maßgeblichen für variable Hypotheken.


Der Satz startete mit einem Höchststand von 3,5 % und ist im Laufe der Jahre in regelmäßigen Abständen stetig gesunken, bis er im März 2020 das Minimum von 1,25 % erreichte, auf dem er sich noch heute befindet. Laut UBS-Analysten soll sich die Musik jedoch im Zuge der allgemeinen Zinserhöhung ändern: Die erste Anpassung nach oben auf 1,50 % soll im März erfolgen, während ein zweiter Schritt auf 1,75 %, September 2023 erreichbar sein.

Gemäss den Berechnungen der UBS ermöglicht eine Erhöhung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte bereits zum nächsten Kündigungstermin eine Anpassung der Miete um 3%. Konkret bedeutet dies, dass die Mieterhöhung nicht vor Juli erfolgen kann. Gleichzeitig kann auch ein Betrag in Höhe von 40 % der kumulierten Inflation verlangt werden. Unter Berücksichtigung des aktuellen Preisanstiegs bedeutet dies, dass Vermieter die Mieten in einer ersten Phase um bis zu 4-5 % und dann bis Ende 2023 um insgesamt 7-8 % erhöhen könnten.


Obwohl diese Zahlen laut UBS in den Augen der Mieter düster erscheinen mögen, ist es wichtig zu betonen, dass nur ein Teil der Mieter direkt betroffen sein wird: in der Vergangenheit tatsächlich nur in 20% der Fälle - dies ist der Fall Kostenvoranschlag - wurde aufgefordert, die Miete zu mindern. Zudem dürften nicht alle Vermieter ihr Recht auf Mietanpassung tatsächlich durchsetzen wollen, zumal der finanzielle Spielraum der Mieter bereits durch steigende Nebenkosten eingeschränkt wird.


Die UBS-Spezialisten blicken noch weiter nach vorne. Sie glauben, dass sich der Benchmark-Hypothekenzinssatz in den nächsten Jahren auf 2,5 % normalisieren wird und die Mieten daher je nach Inflationstrends bis 2025 um etwa 20 % steigen könnten. Eine solche Erhöhung wäre jedoch für viele Familien extrem schwer, insbesondere wenn die Nebenkosten weiter steigen würden. Vor diesem Hintergrund wäre es daher nicht verwunderlich, wenn der Referenzzins vermehrt in Frage gestellt würde: Für die UBS sind deshalb seine Reform oder gar seine baldige Abschaffung zwei mögliche Szenarien.


Art. Erschienen am 10.10.2022 auf tio.ch

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